Hitzefrei im Büro

Hitzefrei im Büro? Was Arbeitnehmer wissen sollten

Wann gibt es Hitzefrei im Büro? Viele Angestellte haben Schwierigkeiten mit den hohen Temperaturen am Arbeitsplatz. Aber haben sie Anspruch auf hitzefrei oder eine Abkühlung während der Mittagspause? Welche Rechte stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in solchen Fällen zu?

Insbesondere in Büros stellt die große Hitze für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Problem dar. Anders als in Schulen gibt es dort jedoch nur in Ausnahmefällen hitzefrei. Welche Rechte haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei hohen Temperaturen? Eine Übersicht.

Anspruch auf Hitzefrei: Besteht dieser für Arbeitnehmer?

„Einen Anspruch auf Hitzefrei haben Beschäftigte nur in sehr seltenen Fällen,“ erklärt Hans Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht zu bestimmen, wann und wo die Mitarbeiter arbeiten. Dabei muss er jedoch auch die gesundheitlichen Interessen seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigen.

Temperatur Arbeitsplatz Vorgaben

 

Büro Temperatur Hitzefrei Ist eine Person beispielsweise schwanger oder hat eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, kann die Arbeit in sehr warmen Räumen als unzumutbar angesehen werden. In solchen Situationen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „Hitzefrei“ erhalten. Der verfrühte Feierabend wird jedoch nur selten Hitzefrei im Büro genannt und kommt auch nur selten zur Anwendung. Viel wahrscheinlicher ist es, dass der Arbeitgeber Klimageräte aufstellt und so für das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter sorgt.

In allen anderen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Belegschaft so gut wie möglich vor der Hitze zu schützen, erklärt Till Bender, Rechtsschutzsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Dies gilt jedoch nur, „soweit es die Art der Tätigkeit erlaubt” (Paragraf 618 BGB).



Hitzefrei im Büro: Gibt es eine Maximaltemperatur?

Laut der Arbeitsstättenverordnung sollte die Raumtemperatur im Büro grundsätzlich nicht über 26 Grad Celsius steigen. An heißen Sommertagen müssen Beschäftigte jedoch auch bei Temperaturen von bis zu 35 Grad und mehr arbeiten.

In solchen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise müssen Unternehmen an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden einen Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung anbringen, wie etwa Jalousien.

Falls es trotzdem unerträglich heiß bleibt, sollten Beschäftigte ihren Vorgesetzten darauf hinweisen oder den Betriebsrat einschalten. Viele Arbeitgeber stellen inzwischen ihren Mitarbeitenden Wasser im Büro oder Geräte zur Luftzirkulation, wie Klimaanlagen oder Ventilatoren, zur Verfügung. Dazu sind sie jedoch auch bei extremer Hitze nicht verpflichtet.

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Hitzefrei im Büro ist sehr selten und in der Regel nicht standardmäßig vorgesehen. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei hohen Temperaturen automatisch hitzefrei gewährt. Stattdessen sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen bei Hitze erträglicher zu gestalten.

 

Bedingungen für Hitzefrei im Büro:

  1. Gesundheitliche Ausnahmen: In besonderen Fällen, wie bei schwangeren Mitarbeiterinnen oder Personen mit gesundheitlichen Problemen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, kann es als unzumutbar angesehen werden, in überhitzten Räumen zu arbeiten. In solchen Fällen könnten diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hitzefrei bekommen.
  2. Arbeitsschutzmaßnahmen: Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Dazu gehören:
    • Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung durch Jalousien oder Sonnenschutzfolien an Fenstern.
    • Bereitstellung von Trinkwasser.
    • Einsatz von Ventilatoren oder Klimaanlagen.
    • Anpassung der Arbeitszeiten oder vermehrte Pausen.
  3. Temperaturgrenzen: Laut der Arbeitsstättenverordnung sollte die Raumtemperatur im Büro 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Wenn die Temperaturen jedoch auf bis zu 35 Grad Celsius oder mehr ansteigen, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, aber das bedeutet nicht automatisch hitzefrei.

 

Hitzefrei für Arbeitnehmer

Hitzefrei im Büro ist die Ausnahme und kommt nur unter speziellen Umständen vor. Die Verantwortung liegt bei den Arbeitgebern, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gefährdet wird. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich an den Betriebsrat oder ihren Arbeitgeber wenden, wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz unerträglich werden. In Firmen ohne Betriebsrat kann es helfen, wenn sich die Mitarbeiter zusammen tun und gemeinsam das Gespräch mit dem Entscheidungsträger suchen. Schließlich ist es im Sinne aller, eine angenehme Arbeitsatmosphäre zu schaffen.

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